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9 O 117/20•Landgericht Bielefeld, 2021-04-07, 9 O 117/20
Entscheidungsdatum: 2021-04-07
Aktenzeichen: 9 O 117/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0407.9O117.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 29.06.2020 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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