Landgericht Bielefeld, 2021-03-30, 5 O 63/21

5 O 63/21Tribunale cantonale30 mar 2021

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 5 O 63/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-30

Aktenzeichen: 5 O 63/21

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0330.5O63.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das aufgrund der Sperrung vom 01. März 2021 deaktivierte und/oder gesperrte A.-Profil der Antragstellerin mit den Nutzernamen „x.“ unter der URL https://www.A..com/x. wiederherzustellen und ihr die Nutzung ihres Accounts wieder zu ermöglichen.

  2. Der Antragsgegnerin wird darüber hinaus verboten, die Antragstellerin von der Nutzung ihres A.-Profils mit den Nutzernamen „x.“ unter der URL https://www.A..com/x. auszuschließen bzw. die Deaktivierung und/oder Sperrung jenes Kontos vom 01. März 2021 aufrechtzuerhalten.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung gegen den Tenor zu Ziff. 2 angedroht:

  • die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

  • die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

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