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011 Ns-756 Js 888/17-31/21•Landgericht Bielefeld, 2021-03-09, 011 Ns-756 Js 888/17-31/21
011 Ns-756 Js 888/17-31/21Tribunale cantonale9 mar 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 011 Ns-756 Js 888/17-31/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0309.011NS756JS888.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. kleine Strafkammer
Auf die Berufung der Angeklagten wird das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassen in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,- EUR verurteilt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Angeklagten auferlegt, jedoch werden die Gerichtskosten um ½ ermäßigt und insoweit die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Landeskasse auferlegt.
Angewandte Vorschriften: § 17 Nr. 2 b TierSchG, § 13 StGB
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