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8 O 419/20•Landgericht Bielefeld, 2021-02-24, 8 O 419/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 8 O 419/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0224.8O419.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 34.991,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi Q3 2.0 TDI quattro, Fahrzeug-Ident.-Nr. XXX.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs zu 1) in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.437,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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