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3 O 365/20•Landgericht Bielefeld, 2021-02-24, 3 O 365/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 3 O 365/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0224.3O365.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr genutzten Räumlichkeiten im Hause E. x, xxxxx F., xxx m² Erdgeschoss, xx m² 1. Obergeschoss und xx m² Kellergeschoss nebst Zubehör, zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 54.000,00 €, wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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