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6 O 410/19•Landgericht Bielefeld, 2020-11-30, 6 O 410/19
Entscheidungsdatum: 2020-11-30
Aktenzeichen: 6 O 410/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:1130.6O410.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 15.06.2020 (Az. 6 O 410/19) bleibt aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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