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21 S 88/18•Landgericht Bielefeld, 2020-02-26, 21 S 88/18
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 21 S 88/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0226.21S88.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 18.05.2018 – 416 C 3/18 – wird, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 546,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.01.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 65 % und der Beklagte zu 35 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 52 % und der Beklagte zu 48 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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