Landgericht Bielefeld, 2018-11-07, 09 KLs-6 Js 93/16-15/18

09 KLs-6 Js 93/16-15/18Tribunale cantonale7 nov 2018

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 09 KLs-6 Js 93/16-15/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-07

Aktenzeichen: 09 KLs-6 Js 93/16-15/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:1107.09KLS6JS93.16.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte B. wird wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 2 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 15 Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts E. vom 6.9.2017 (Az. 2 Ds – 36 Js 782/17 – 470/17) zu einer Gesamtsfreiheitsstrafe von

4 Jahren und 2 Monaten

verurteilt.

Außerdem wird der Angeklagte B. wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 8 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 11 Fällen zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Die im Urteil des Amtsgerichts E. vom 6.9.2017 ausgesprochene Sperre zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde bleibt aufrechterhalten.

Der Angeklagte A. wird wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 10 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 26 Fällen zu einer Gesamtsfreiheitsstrafe von

5 Jahren und 2 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte C. wird wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 14 Fällen und wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren und 4 Monaten

verurteilt.

Es wird gesamtschuldnerisch die Einziehung eines Geldbetrages von 3.383.656,08 EUR bezüglich des Angeklagten B. und von 3.383.656,08 EUR bezüglich des Angeklagten A. und von 35.155,59 EUR bezüglich des Angeklagten C. angeordnet.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich der Angeklagten B. S.

§§ 369 Abs. 1 und Abs. 2, 370 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 3 AO, 374 Abs. 1 und Abs. 2 AO, 25 Abs. 2, 53, 54, 55, 73 Abs. 1, 73a, 73c, 73d Abs. 1 StGB, §§ 130, 131, 142 ff. BranntwMonG, §§ 2 ff., 13 ff., 17 ff. AlkStG; §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 4, 15 EnergieStG; §§ 1, 2, 3, 4, 12, 17, 19, 21, 23 Tabaksteuergesetz.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich der Angeklagten A.:

§§ 369 Abs. 1 und Abs. 2, 370 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 3 AO, 374 Abs. 1 und Abs. 2 AO, 25 Abs. 2, 53, 54, 73 Abs. 1, 73a, 73c, 73d Abs. 1 StGB, §§ 130, 131, 142 ff. BranntwMonG, §§ 2 ff., 13 ff., 17 ff. AlkStG; §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 4, 15 EnergieStG; §§ 1, 2, 3, 4, 12, 17, 19, 21, 23 Tabaksteuergesetz.

Angewandte Vorschriften hinsichtlich des Angeklagten C.:

§§ 369 Abs. 1 und Abs. 2, 370 Abs. 1 Ziff. 2, 27 Abs. 1, 374 Abs. 1 und Abs. 2 AO, 53, 54, 73 Abs. 1, 73a, 73c, 73d Abs. 1 StGB, §§ 130, 131, 142 ff. BranntwMonG, §§ 2 ff., 13 ff., 17 ff. AlkStG; §§ 1, 2, 3, 4, 12, 17, 19, 21, 23 Tabaksteuergesetz.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.