Landgericht Bielefeld, 2006-01-25, 16 O 120/05

16 O 120/05Tribunale cantonale25 gen 2006

Testo completo

Landgericht Bielefeld — 16 O 120/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-25

Aktenzeichen: 16 O 120/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0125.16O120.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VII. Kammer für Handelssachen

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt,

  1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - zu vollstrecken an dem Geschäftsführer ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin - zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs

a) Telekommunikation- und/oder Internet-Dienstleistungen im Wegen eines Preis-

vergleichs unter Herausstellung einer maximalen Jahresersparnis zu bewerben

und/oder bewerben zu lassen, ohne zugleich auch unmittelbar in dem Preis-

vergleich darauf hinzuweisen, daß bei dem Produkt „DSL NoLimit 2000 XL“ eine

Mindestvertragslaufzeit besteht und die in dem Preisvergleich genannten Wett-

bewerbsprodukte keiner Mindestvertragslaufzeit unterliegen, wenn dies geschieht

wie in der als Anlage K 34 beigefügten Werbeanzeige aus der „Neuen Westfäli-

schen Zeitung“ vom 11./12.12.2004;

und/oder

b) einen Preisvergleich, insbesondere einen Preisvergleich mit einer behaupteten

maximalen Jahresersparnis, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wenn

die zugrundeliegenden Telekommunikations- und/oder Internet-Dienstleistungen

nicht identisch sind, ohne auf die bestehenden Unterschiede unmittelbar und

hinreichend deutlich hinzuweisen, wenn dies geschieht wie in der als Anlage K 34

beigefügten Werbeanzeige aus der „Neuen Westfälischen Zeitung“ vom

11./12.12.2004;

und/oder

einen Preisvergleich mit einer maximalen Jahresersparnis zu bewerben und/oder

bewerben zu lassen, wenn zur Gleichartigkeit der verglichenen Telekommunika-

tions- und/oder Internet-Dientleistungen bei „Y.“ Aufpreise bezahlt werden

müssen und dadurch die behauptete maximale Jahresersparnis nicht erreichbar

wird, wenn dies geschieht wie in der als Anlage K 34 beigefügten Werbeanzeige

aus der „Neuen Westfälischen Zeitung“ vom 11./12.12.2004;

  1. an die Klägerin € 792,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba-siszinssatz seit dem 21.05.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 85.000,-- € und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüg-lich 10 % vorläufig vollstreckbar.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.