progetti
5 T 77/23•Landgericht Arnsberg, 2023-06-13, 5 T 77/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-13
Aktenzeichen: 5 T 77/23
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0613.5T77.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die sofortige Beschwerde vom 17.04.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts Brilon vom 04.04.2023 (Az. 07 XVII 738/09) aufgehoben und nach dem Antrag des Beschwerdeführers vom 20.01.2023 die Betreuervergütung für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2022 über die bereits zuerkannte Vergütung hinaus auf 895,60 € festgesetzt.
Von einer Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 895,60 € festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.