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5 T 68/23•Landgericht Arnsberg, 2023-05-22, 5 T 68/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-22
Aktenzeichen: 5 T 68/23
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0522.5T68.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 29.03.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 20.03.2023 (Az. 43 M 569/23) wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird zugelassen.
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