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3 Ns-470 Js 60/20-35/21•Landgericht Arnsberg, 2023-03-07, 3 Ns-470 Js 60/20-35/21
3 Ns-470 Js 60/20-35/21Tribunale cantonale7 mar 2023
Verurteilung eines Auto-Aufbrechers auf Wandererparkplatz: Zur Überzeugungsbildung bei Indizien sowie beim Vergleich mit Lichtbildern und Hinzuziehung eines antropologischen Sachverständigen. Das OLG Hamm hat die Revision gegen das Urteil durch Beschluss vom 22.06.2023 (III-5 ORs 39/23) verworfen.
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 3 Ns-470 Js 60/20-35/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0307.3NS470JS60.20.35.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. kleine Strafkammer
Normen: StGB § 242, § 243, § 263 a
Verurteilung eines Auto-Aufbrechers auf Wandererparkplatz: Zur Überzeugungsbildung bei Indizien sowie beim Vergleich mit Lichtbildern und Hinzuziehung eines antropologischen Sachverständigen.
Das OLG Hamm hat die Revision gegen das Urteil durch Beschluss vom 22.06.2023 (III-5 ORs 39/23) verworfen.
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 08.12.2020 wird verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung.
Angewendete Strafvorschriften:
§§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 263a Abs. 1, 53, 73c, 74 StGB
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