Landgericht Arnsberg, 2022-06-29, I-4 O 456/19

I-4 O 456/19Tribunale cantonale29 giu 2022

Testo completo

Landgericht Arnsberg — I-4 O 456/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-29

Aktenzeichen: I-4 O 456/19

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0629.I4O456.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin im Umfang eines Teilbetrages von 14.071,12 € nicht verpflichtet ist, die seitens der Beklagten geleistete zweite Zahlung i.H.v. 18.000,- €, die nach der Erklärung der Beklagten irrtümlich an die Klägerin überwiesen worden ist, an die Beklagte zurückzuzahlen. Wegen des weitergehenden Feststellungsantrages (hinsichtlich des verbleibenden Teilbetrages in Höhe von 3.928,88 €) und der übrigen Klageanträge wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite 42 % und die Beklagtenseite 58 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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