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8 O 72/21•Landgericht Arnsberg, 2022-04-07, 8 O 72/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 8 O 72/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:0407.8O72.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Der Beitritt der Streitverkündungsempfängerin zum Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten wird zugelassen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 15.733,60 € festgesetzt.
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