Landgericht Arnsberg, 2021-06-18, 4 KLs-410 Js 12/21-3/21

4 KLs-410 Js 12/21-3/21Tribunale cantonale18 giu 2021

Testo completo

Landgericht Arnsberg — 4 KLs-410 Js 12/21-3/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-18

Aktenzeichen: 4 KLs-410 Js 12/21-3/21

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2021:0618.4KLS410JS12.21.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte A wird wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in fünf Fällen und wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl in sieben Fällen und wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte B wird wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl in sieben Fällen und wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und wegen schweren Bandendiebstahls in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte C wird wegen Beihilfe zum schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in fünf Fällen und wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in Tateinheit mit schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl in sieben Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten schweren Bandendiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl und wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in Tateinheit mit versuchtem schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften bezüglich des Angeklagten C: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 244a Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 StGB

Angewandte Vorschriften bezüglich der Angeklagten A und B: §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4, 244a Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

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