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8 O 21/21•Landgericht Arnsberg, 2021-04-29, 8 O 21/21
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 8 O 21/21
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2021:0429.8O21.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Anträge gemäß Schriftsatz vom 17.03.2021 werden zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung einer jeden Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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