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II4-Ks10/20•Landgericht Arnsberg, 2021-03-25, II4-Ks10/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: II4-Ks10/20
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2021:0325.II4KS10.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte wird wegen Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
§§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 230, 53 StGB
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