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1 O 44/20•Landgericht Arnsberg, 2020-06-16, 1 O 44/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-16
Aktenzeichen: 1 O 44/20
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0616.1O44.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, die in ihrem elektronischen Datenbestand gespeicherten, von der X übermittelten Informationen zu dem Abwicklungskoto mit der Nummer xxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxx, die die Klägerin betreffen, zu löschen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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