6 KLs 1/13•Landgericht Arnsberg, 2013-07-17, 6 KLs 1/13
Landgericht Arnsberg, 2013-07-17, 6 KLs 1/13
6 KLs 1/13Tribunale cantonale17 lug 2013
Regest
Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts: Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.
Testo completo
Landgericht Arnsberg — 6 KLs 1/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-17
Aktenzeichen: 6 KLs 1/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0717.6KLS1.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -
Normen: § 266 StGB; § 18 KWG
Leitsätze
Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts:
Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.
Tenor
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.