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52 Ks 21/23•Landgericht Aachen, 2024-03-15, 52 Ks 21/23
Entscheidungsdatum: 2024-03-15
Aktenzeichen: 52 Ks 21/23
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2024:0315.52KS21.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.
Angewendete Vorschriften: § 211 Abs. 1, Abs. 2, 3. Gruppe 2. Alt. StGB
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