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52 Ks 16/21•Landgericht Aachen, 2022-02-16, 52 Ks 16/21
52 Ks 16/21Tribunale cantonale16 feb 2022
Zur Reichweite des Aussageverweigerungsrechts (§55 StPO), wenn der Zeuge, der Mitglied einer Rockergruppierung (Bandidos) ist, zu Taten befragt werden soll, die mit Aktivitäten dieser Rockergruppierung im Zusammenhang stehen. (LG - Entscheidung rechtskräftig; OLG Köln v. 15.03.1022 - 9 Ws 91/22)
Entscheidungsdatum: 2022-02-16
Aktenzeichen: 52 Ks 16/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0216.52KS16.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Normen: StPO § 55
Zur Reichweite des Aussageverweigerungsrechts (§55 StPO), wenn der Zeuge, der Mitglied einer Rockergruppierung (Bandidos) ist, zu Taten befragt werden soll, die mit Aktivitäten dieser Rockergruppierung im Zusammenhang stehen. (LG - Entscheidung rechtskräftig; OLG Köln v. 15.03.1022 - 9 Ws 91/22)
Der Beschwerde des Zeugen RW gegen den Beschluss der Kammer vom 11.02.2022 wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
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