progetti
9 O 273/21•Landgericht Aachen, 2022-02-10, 9 O 273/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 9 O 273/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2022:0210.9O273.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
a) im Tarif Esprit X die Beitragsanpassung zum 01.01.2017 bis zum 31.12.2021 in Höhe von 12,12 €,
b) im Esprit X - gesetzlicher Zuschlag die Beitragsanpassung zum 01.01.2017 bis zum 31.12.2021 in Höhe von 1,21 €,
c) im Tarif Esprit X die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 bis zum 31.12.2021 in Höhe von 35,00 €,
d) im Esprit X - gesetzlicher Zuschlag die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 bis zum 31.12.2021 in Höhe von 3,50 €,
e) im Tarif Esprit X die Beitragsanpassung zum 01.01.2019 in Höhe von 43,89 €,
f) im Esprit X - gesetzliche Zuschlag die Beitragsanpassung zum 01.01.2019 in Höhe von 4,39 €,
und der Kläger nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet war.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.024,60 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2021 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 11.10.2021 aus dem Prämienanteil gezogen hat, den der Kläger auf die unter 1) aufgeführten Beitragserhöhungen gezahlt hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 73 %, der Kläger zu 27 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.