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52 Ks 11/21•Landgericht Aachen, 2021-11-12, 52 Ks 11/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 52 Ks 11/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:1112.52KS11.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer
Normen: StGB §§ 211, 171
Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung mit Todesfolge und wegen Unterschlagung zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten wird festgestellt.
Die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
– §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 1 Gruppe, 2. Var., 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 S. 2 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 Alt. 2, 246, 52, 53, 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 66a Abs. 2 StGB –
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