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1 O 230/17•Landgericht Aachen, 2021-07-22, 1 O 230/17
Entscheidungsdatum: 2021-07-22
Aktenzeichen: 1 O 230/17
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0722.1O230.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.632,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2017 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben zu 15 % die Klägerin und zu 85 % der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf wiederum die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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