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12 O 240/20•Landgericht Aachen, 2021-03-16, 12 O 240/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-16
Aktenzeichen: 12 O 240/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0316.12O240.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 839 BGB; 253 BGB
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Schmerzensgeldbetrag von 30,00 € zu zahlen. Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit im Übrigen durch Zahlung von 20,00 € erledigt hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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