progetti
63 KLs 25/19•Landgericht Aachen, 2020-10-05, 63 KLs 25/19
Entscheidungsdatum: 2020-10-05
Aktenzeichen: 63 KLs 25/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1005.63KLS25.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer
Die Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 18 Fällen sowie wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei (3) Jahren und zwei (2) Monaten
verurteilt.
Ein Betrag in Höhe von 12.111,20 Euro unterliegt der Einziehung.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie ihre eigenen Auslagen zu tragen.
– §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. a), lit. b), Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit a), lit. b), Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG vom 13.04.2017, §§ 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 52, 53 StGB –
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.