Landgericht Aachen, 2020-07-10, 7 O 219/16

7 O 219/16Tribunale cantonale10 lug 2020

Testo completo

Landgericht Aachen — 7 O 219/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-10

Aktenzeichen: 7 O 219/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0710.7O219.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 86.446,82 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.09.2020.

Von den Kosten des Rechtsstreits und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen der Beklagte zu 1) 63 %, die Beklagte zu 2) 26 % und die Klägerin 11 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 2) zu 70 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt dieser selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages.

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