Landgericht Aachen, 2020-04-20, 52 Ks 5/20

52 Ks 5/20Tribunale cantonale20 apr 2020

Testo completo

Landgericht Aachen — 52 Ks 5/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-20

Aktenzeichen: 52 Ks 5/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:0420.52KS5.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

fünf Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Das sichergestellte Klappmesser wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Es wird festgestellt, dass der Angeklagte dem Neben- und Adhäsionskläger aufgrund der ihm am 01.10.2019 im Bereich B.-straße 00 - 00 in C zugefügten Körperverletzungshandlungen

    1. a) dem Grunde nach zu 60 Prozent zur Zahlung eines Schmerzensgeldes

und

    1. b) zum Ausgleich sämtlicher bereits entstandenen und noch entstehenden materiellen Schäden zu 60 %, soweit nicht Ansprüche auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen werden,

verpflichtet ist.

Im Übrigen wird von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen.

Die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte zu 60 % und der Neben- und Adhäsionskläger zu 40 %.

  • § 212 Abs.1, 223 Abs.1, 224 Abs.1 Nr.2 Alt.2, Nr.5, 22, 23, 52, 74 Abs. 1 StGB -

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