Landgericht Aachen, 2019-08-23, 7 O 149/16

7 O 149/16Tribunale cantonale23 ago 2019

Testo completo

Landgericht Aachen — 7 O 149/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-23

Aktenzeichen: 7 O 149/16

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0823.7O149.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 45.046,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.05.2016 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche über 45.046,26 € hinausgehenden Aufwendungen und Schäden, die im Zusammenhang mit den fehlerhaft errichteten Stufengiebeln am Haus X-Straße in (…) entstanden sind oder noch entstehen, zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens mit dem Az.: (…) (Landgericht Aachen) werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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