12 O 54/12•Landgericht Aachen, 2019-08-06, 12 O 54/12
Testo completo
Landgericht Aachen — 12 O 54/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-06
Aktenzeichen: 12 O 54/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0806.12O54.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: § 313 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Jahr 2018 5.750,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2019 zu zahlen sowie ihn von vorgerichtlichen Kosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 562,16 € freizustellen sowie für das Jahr 2019 einen Betrag in Höhe von 5.728,84 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem Jahr 2020 bis zur Beendigung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Sportanlagenpflegevertrages vom 16.09.2013 11.500,00 € jährlich wertgesichert zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.