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6 SLa 484/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-07-17, 6 SLa 484/24
6 SLa 484/24Tribunale del lavoro17 lug 2025
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung mit der vereinbarten Verpflichtung, 20 % des Gesamtumsatzes aus dem jeweiligen Mandat abzuführen, stellt eine Umgehung im Sinne des § 75d Satz 2 HGB dar und ist daher unwirksam.
Entscheidungsdatum: 2025-07-17
Aktenzeichen: 6 SLa 484/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0717.6SLA484.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 74 HGB; § 75 d HGB; § 307 BGB
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung mit der vereinbarten Verpflichtung, 20 % des Gesamtumsatzes aus dem jeweiligen Mandat abzuführen, stellt eine Umgehung im Sinne des § 75d Satz 2 HGB dar und ist daher unwirksam.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.08.2024 – 9 Ca 712/24 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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