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5 Ta 82/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-09-19, 5 Ta 82/24
5 Ta 82/24Tribunale del lavoro19 set 2024
Die kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Vergleichsschluss nach Verkündung eines streitigen Urteils erfolgt.
Entscheidungsdatum: 2024-09-19
Aktenzeichen: 5 Ta 82/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0919.5TA82.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Anlage 1 Teil 8 Vorbemerkung 8 GKG KV
Die kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Vergleichsschluss nach Verkündung eines streitigen Urteils erfolgt.
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.06.2024 – 1 Ca 3353/23 – wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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