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6 SLa 102/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-09-05, 6 SLa 102/24
6 SLa 102/24Tribunale del lavoro5 set 2024
Variable Vergütung nach Zielvorgabe deren Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist: Einzelfall zur verspäteten Mitteilung der Unternehmensziele und zur Feststellung eines Schadens.
Entscheidungsdatum: 2024-09-05
Aktenzeichen: 6 SLa 102/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0905.6SLA102.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 280 BGB; § 283 BGB; § 252 BGB; § 315 BGB; § 287 ZPO
Variable Vergütung nach Zielvorgabe deren Berechnungsgrundlage in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist: Einzelfall zur verspäteten Mitteilung der Unternehmensziele und zur Feststellung eines Schadens.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.01.2024 - 4 Ca 1104/23 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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