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6 Sa 105/23•Landesarbeitsgericht Köln, 2024-03-28, 6 Sa 105/23
6 Sa 105/23Tribunale del lavoro28 mar 2024
Die Vorlage von Protokollen eines Schließsystems ist nicht geeignet, einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, insbesondere wenn von der kündigenden Arbeitgeberin geltend gemacht wird, die Arbeitnehmerin sei immer schon um 15:00 Uhr gegangen, das Protokoll des Schließsystems aber an mehreren Tagen die Annahme nahelegt, dass die Arbeitnehmerin erst nach 15:00 Uhr zur Arbeit gekommen ist.
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 6 Sa 105/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0328.6SA105.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB
Die Vorlage von Protokollen eines Schließsystems ist nicht geeignet, einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen, insbesondere wenn von der kündigenden Arbeitgeberin geltend gemacht wird, die Arbeitnehmerin sei immer schon um 15:00 Uhr gegangen, das Protokoll des Schließsystems aber an mehreren Tagen die Annahme nahelegt, dass die Arbeitnehmerin erst nach 15:00 Uhr zur Arbeit gekommen ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2023 - 2 Ca 5572/22 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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