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6 Sa 606/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-23, 6 Sa 606/22
6 Sa 606/22Tribunale del lavoro23 mar 2023
Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 6 Sa 606/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0323.6SA606.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 15 AGG; § 1 AGG; § 165 SGB IX
Für die Feststellung der offensichtlich fehlenden fachlichen Eignung eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 165 SGB IX ist es unerheblich, dass in der Zukunft möglicherweise mit einem qualifizierenden Ausbildungsabschluss gerechnet werden kann. Spätestens im Zeitpunkt des Vorstellungsgesprächs muss der fragliche Ausbildungsabschluss vorliegen.
1 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.02.2022 - 16 Ca 5028/21 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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