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11 Sa 646/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-03-22, 11 Sa 646/22
11 Sa 646/22Tribunale del lavoro22 mar 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-22
Aktenzeichen: 11 Sa 646/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0322.11SA646.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 EFZG
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 12.08.2022 – 3 Ca 1447/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.199,07 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 838,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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