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4 Sa 680/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-10, 4 Sa 680/22
4 Sa 680/22Tribunale del lavoro10 gen 2023
Der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Vereinbarung auf Reduzierung der Arbeitszeit kann eine Partei nur durch konkreten Sachvortrag gerecht werden, aus dem sich die rechtliche Bewertung ableiten lässt, dass tatsächlich 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen. Die bloße Behauptung, man habe sich geeinigt, stellt eine Rechtsansicht dar, die dem Beweis nicht zugänglich ist.
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 4 Sa 680/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0110.4SA680.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 3,4 EFZG
Der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Vereinbarung auf Reduzierung der Arbeitszeit kann eine Partei nur durch konkreten Sachvortrag gerecht werden, aus dem sich die rechtliche Bewertung ableiten lässt, dass tatsächlich 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen. Die bloße Behauptung, man habe sich geeinigt, stellt eine Rechtsansicht dar, die dem Beweis nicht zugänglich ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Aachen vom 21.04.2022 – 4 Ca 2012/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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