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9 TaBV 44/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-12-02, 9 TaBV 44/22
9 TaBV 44/22Tribunale del lavoro2 dic 2022
Die Einigungsstelle ist zur Regelung der Übernahme von Fahrtkosten freigestellter Betriebsratsmitglieder eines regionalen Betriebsrats zum Betriebsratsbüro offensichtlich unzuständig i.S. d. § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG.
Entscheidungsdatum: 2022-12-02
Aktenzeichen: 9 TaBV 44/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:1202.9TABV44.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Einigungsstelle ist zur Regelung der Übernahme von Fahrtkosten freigestellter Betriebsratsmitglieder eines regionalen Betriebsrats zum Betriebsratsbüro offensichtlich unzuständig i.S. d. § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2022 – 4 BV 160/22 – wird zurückgewiesen.
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