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6 TaBVGa 4/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-07-28, 6 TaBVGa 4/22
6 TaBVGa 4/22Tribunale del lavoro28 lug 2022
Unabhängig von den Erfolgsaussichten im Hauptverfahren, fehlt es dem Antrag des Betriebsratsmitglieds, ihm - statt konkreter Reisekostenerstattung – im Eilverfahren eine Bahncard100 zur Verfügung zu stellen, an dem notwendigen Eilbedürfnis.
Entscheidungsdatum: 2022-07-28
Aktenzeichen: 6 TaBVGa 4/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0728.6TABVGA4.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 935 ZPO, § 940 ZPO; § 37 BetrVG; § 40 BetrVG
Unabhängig von den Erfolgsaussichten im Hauptverfahren, fehlt es dem Antrag des Betriebsratsmitglieds, ihm - statt konkreter Reisekostenerstattung – im Eilverfahren eine Bahncard100 zur Verfügung zu stellen, an dem notwendigen Eilbedürfnis.
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.05.2022 – 5 BVGa 7/22 – wird zurückgewiesen.
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