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6 Sa 774/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-05-05, 6 Sa 774/21
6 Sa 774/21Tribunale del lavoro5 mag 2022
Die Vereinbarung eines Vorschusses unterscheidet sich von der Vereinbarung über die zukünftige Verrechnung eines Rückzahlungsanspruches aus Überzahlung dadurch, dass der Anspruch, auf den der Vorschuss gezahlt wird, erst in der Zukunft entsteht und fällig wird, während der Rückzahlungsanspruch bereits entstanden und fällig geworden ist.
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 6 Sa 774/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0505.6SA774.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 611 a BGB; § 362 BGB; § 387 BGB
Die Vereinbarung eines Vorschusses unterscheidet sich von der Vereinbarung über die zukünftige Verrechnung eines Rückzahlungsanspruches aus Überzahlung dadurch, dass der Anspruch, auf den der Vorschuss gezahlt wird, erst in der Zukunft entsteht und fällig wird, während der Rückzahlungsanspruch bereits entstanden und fällig geworden ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.10.2021 - 11 Ca 25/21 - wird zurückgewiesen.
Die Beklage hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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