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10 Sa 435/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-03-04, 10 Sa 435/21
10 Sa 435/21Tribunale del lavoro4 mar 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 10 Sa 435/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0304.10SA435.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: TVG
a. Es wird festgestellt, dass der Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen zwischen dem Handelsverband NRW und der Gewerkschaft ver.di – außer den Regelungen zu den Ausschlussfristen – in seiner jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anzuwenden ist.
b. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 8/10 und die Beklagte zu 2/10.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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