progetti
6 Sa 1247/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-02, 6 Sa 1247/20
6 Sa 1247/20Tribunale del lavoro2 giu 2021
Das Fehlen einer Unterschrift unter der Massenentlassungsanzeige führt nicht zur UNwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB. Mit dem Wort "schriftlich" in § 17 Abs. 2 KSchG ist nicht die Schriftform im Sine des § 126 BGB gemeint. Die Textform reicht aus.
Entscheidungsdatum: 2021-06-02
Aktenzeichen: 6 Sa 1247/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0602.6SA1247.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 17 KSchG; § 134 BGB
Das Fehlen einer Unterschrift unter der Massenentlassungsanzeige führt nicht zur UNwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB. Mit dem Wort "schriftlich" in § 17 Abs. 2 KSchG ist nicht die Schriftform im Sine des § 126 BGB gemeint. Die Textform reicht aus.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2020 – 3 Ca 824/20 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.