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6 Sa 494/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-12-03, 6 Sa 494/20
6 Sa 494/20Tribunale del lavoro3 dic 2020
Eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung ist nicht geeignet, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 6 Sa 494/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:1203.6SA494.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 626 BGB; § 15 Abs. 3 KSchG
Eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung ist nicht geeignet, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.05.2020 – 3 Ca 3947/19 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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