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2 Ta 137/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-09-14, 2 Ta 137/20
2 Ta 137/20Tribunale del lavoro14 set 2020
Der Gegenstandswert für außerordentliche Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung ist insgesamt auf einen Quartalsverdienst gedeckelt
Entscheidungsdatum: 2020-09-14
Aktenzeichen: 2 Ta 137/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0914.2TA137.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Der Gegenstandswert für außerordentliche Kündigung und hilfsweise ordentliche Kündigung ist insgesamt auf einen Quartalsverdienst gedeckelt
Die sofortige Beschwerde der Klägerprozessbevollmächtigten gegen den Gegenstandswertfestsetzung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 07.07.2020 - Az. 4 Ca 1078/20 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
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