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4 Sa 413/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-08-21, 4 Sa 413/20
4 Sa 413/20Tribunale del lavoro21 ago 2020
Einzelfall einer Auslegung eines Haus- und zugleich Anerkennungstarifvertrages aus dem Jahre 1983 als sog. große (zeit-)dynamische Verweisungsklausel auf die Flächen- bzw. Verbandstarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen, so dass hiervon auch der Tarifvertrag „Tarifliches Zusatzgeld“ (TV T-TUG) erfasst ist.
Entscheidungsdatum: 2020-08-21
Aktenzeichen: 4 Sa 413/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0821.4SA413.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG
Einzelfall einer Auslegung eines Haus- und zugleich Anerkennungstarifvertrages aus dem Jahre 1983 als sog. große (zeit-)dynamische Verweisungsklausel auf die Flächen- bzw. Verbandstarifverträge der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen, so dass hiervon auch der Tarifvertrag „Tarifliches Zusatzgeld“ (TV T-TUG) erfasst ist.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.03.2020 (2 Ca 2022/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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