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4 Sa 280/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-10, 4 Sa 280/20
4 Sa 280/20Tribunale del lavoro10 lug 2020
Zur Auslegung eines Sozialplans, durch den bislang prämienberechtigten Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Umstrukturierung auf eigenen Wunsch in einen Bereich wechseln, in denen sie keine Prämie mehr erhalten können, eine zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste gewährt wird.
Entscheidungsdatum: 2020-07-10
Aktenzeichen: 4 Sa 280/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0710.4SA280.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 533, 529 ZPO; § 75 Abs. 1 BetrVG
Zur Auslegung eines Sozialplans, durch den bislang prämienberechtigten Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Umstrukturierung auf eigenen Wunsch in einen Bereich wechseln, in denen sie keine Prämie mehr erhalten können, eine zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste gewährt wird.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.10.2019 (16 Ca 3219/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen
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