Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-01-11, 11 Sa 936/23

11 Sa 936/23Tribunale del lavoro11 gen 2024

Regest

Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 936/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 11 Sa 936/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0111.11SA936.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: TV-L

Leitsätze

Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L.

Tenor

    1. Auf die Berufung des beklagten Klinikums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 27.04.2023 – 2 Ca 1399/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Die Revision wird zugelassen.

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