progetti
5 Ta 159/23•Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-12-18, 5 Ta 159/23
5 Ta 159/23Tribunale del lavoro18 dic 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-18
Aktenzeichen: 5 Ta 159/23
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:1218.5TA159.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 120 a § 115 ZPO
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 04.05.2023 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.04.2023 – 6 Ca 2530/19 - wird der Beschluss aufgehoben.
Der Beschluss vom 18.12.2019 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass die Klägerin zukünftig Raten in Höhe von 32,00 € aus ihrem Einkommen zu leisten hat.
Der Zeitpunkt des Beginns der Ratenzahlung wird durch das Arbeitsgericht festgelegt.
Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird für die Klägerin zugelassen
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.