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5 Sa 568/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-02-09, 5 Sa 568/22
5 Sa 568/22Tribunale del lavoro9 feb 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-09
Aktenzeichen: 5 Sa 568/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0209.5SA568.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 7 Abs. 3 S. 1, 2; Abs. 1 S. 1, Abs. 4 BurlG; Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 03.05.2022 – 2 Ca 860/21 – wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 03.05.2022 – 2 Ca 860/21 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, über die bereits erfolgte Verurteilung hinaus an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 4.014,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird für die Beklagte in Höhe von 4.014,00 EUR (Urlaubsabgeltung) zugelassen.
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