Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-02-04, 13 TaBV 30/21

13 TaBV 30/21Tribunale del lavoro4 feb 2022

Regest

Bei einer Eingruppierung nach den Bestimmungen des TVöD (VKA) ist der Betriebsrat im Rahmen der vom Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorzunehmenden Unterrichtung im ausreichenden Umfang auch über die Kriterien zur Bildung von Arbeitsvorgängen zu informieren.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 30/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-04

Aktenzeichen: 13 TaBV 30/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0204.13TABV30.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Leitsätze

Bei einer Eingruppierung nach den Bestimmungen des TVöD (VKA) ist der Betriebsrat im Rahmen der vom Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorzunehmenden Unterrichtung im ausreichenden Umfang auch über die Kriterien zur Bildung von Arbeitsvorgängen zu informieren.

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 19.05.2021 – 2 BV 24/20 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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